Beantragung einer Auskunftssperre

Soweit für Sie durch eine Melderegisterauskunft oder durch andere Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunftssperre im Melderegister der Stadt Merseburg eintragen zu lassen.

Die Auskunftssperre wird sowohl im Datensatz zur eigenen Person eingetragen und wird auch im Datensatz von anderen Familienmitgliedern wie Ehegatten, minderjährige Kinder usw. berücksichtigt werden.

Die Einrichtung einer Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft angehört werden.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Merseburg
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Objektive Nachweise zur Begründung der Gefahr wie z.B. polizeiliche Anzeigen, gerichtliche Beschlüsse, Stellungnahmen von Not- oder Schutzunterkünften o.ä.

Antragstellung:

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.Online-Terminvergabe

Dauer:

Sie ist auf zwei Jahre befristet, kann jedoch auf Antrag wieder verlängert werden. Vor Ablauf der Auskunftssperre ist ein neuer begründeter Antrag einzureichen.

Hinweise:

  • Eine bestehende Sperre gilt nur für die jeweilige Hauptwohnung oder Einrichtung und muss bei jedem Umzug in eine andere Stadt neu beantragt werden.
  • Behördenauskünfte sind von den Sperren ausgenommen. Behörden und öffentliche Stellen können trotz Sperren Auskünfte erhalten, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Trotz der Eintragung einer Auskunftssperre können personenbezogene Daten weiterhin bei anderen öffentlichen Stellen gespeichert sein. Dazu zählen u.a. das Finanzamt, Gerichte, das Jugendamt, Fahrzeugregister, Versicherungen, soziale Netzwerke sowie Telefonanbietern. Betroffene sollten daher zusätzlich eigene Schutzmaßnahmen ergreifen und ihre Daten auch in anderen öffentlichen Stellen sperren lassen.
  • Wenn bei Ihnen eine Gefährdung durch häusliche Gewalt, Zwangsprostitution oder Gewalt im Namen der Ehre besteht, können Sie sich Hilfe beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Tel.:0800-0116016) des Bundesamtes für Familie und unter der Internetseite www.hilfetelefon.de holen.